Brutto-Netto-Rechner: So viel bleibt vom Gehalt

Sie haben einen neuen Arbeitsplatz in Aussicht. Nun möchten Sie anhand des Bruttolohns Ihren Nettolohn berechnen, um herauszufinden, welcher Betrag am Monatsende auf Ihrem Konto landet. Welche Faktoren beeinflussen Ihren Nettolohn am meisten?

In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie zur Berechnung Ihres Nettolohns wissen sollten. Auch können Sie den kostenlosen Brutto-Netto-Rechner von Michael Page nutzen, um schnell und einfach Ihren Nettolohn zu berechnen und zu erfahren, was von Ihrem Bruttolohn übrigbleibt. Nutzen Sie zusätzlich unseren Gehaltsrechner um herauszufinden, ob Ihr Gehalt adäquat ist und informieren Sie sich über die Gehälter in Ihrer Branche durch unsere Gehaltsstudien.

Warum wird das Gehalt in brutto angegeben?

Das Einkommen eines Arbeitnehmers wird immer als Bruttobetrag angegeben; Doch warum ist das so und was bedeutet brutto eigentlich?

Wenn Sie den Nettolohn berechnen, also den Betrag, der Ihnen am Monatsende tatsächlich ausgezahlt wird, müssen Sie verschiedene Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttolohn abziehen. Die Höhe dieser Abzüge ist von verschiedenen individuellen Faktoren abhängig, wie z.B. Ihre  Steuerklasse, die unter anderem durch die Lebenssituation des Arbeitnehmers beeinflusst wird.

Da in Deutschland – anders als in Ländern wie zum Beispiel Frankreich – eine Kirchensteuer erhoben wird, deren Prozentsatz je nach Bundesland variiert, spielt auch die Zugehörigkeit zu einer kirchlichen Gemeinschaft sowie der Herkunftsort des Arbeitsnehmers eine Rolle bei der Berechnung des Nettogehalts.

Sind Sie bei einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung? Auch dies wirkt sich auf die Höhe der Sozialabgaben aus.

So erhält beispielsweise ein alleinstehender, privatversicherter Arbeitnehmer aus Bayern mit Kirchensteuer ein völlig anderes Nettogehalt als eine ledige, verwitwete oder geschiedene gesetzlich-versicherte Arbeitnehmerin mit 3 Kindern aus Bremen, die in Teilzeit arbeitet, und keine Kirchensteuer bezahlt. Und das, obwohl beide dasselbe Bruttogehalt verdienen!

Sehen wir uns nun an, welche Beiträge im Einzelnen vom Bruttolohn abgezogen werden.

Nettolohn berechnen: Welche Steuern werden vom Bruttolohn abgezogen?

Sie sind – wie jeder andere sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer – im Sinne des Einkommenssteuergesetzes dazu verpflichtet, bestimmte Steuern zu zahlen, die direkt vom Bruttolohn abgezogen werden:

1. Lohnsteuer

Die Höhe der Lohnsteuer ist von Ihrem Gehalt und Ihrer Lohnsteuerklasse abhängig.

Wie berechnen Sie die Lohnsteuer? Am einfachsten geht dies mit einem Lohnsteuerrechner. Andernfalls notieren Sie sich die Steuerfreibeträge in Ihrer Steuerklasse und ziehen diese vom jährlichen Bruttolohn ab. Daraus ergibt sich dann das zu versteuernde Einkommen.

Es gibt in Deutschland 6 verschiedene Lohnsteuerklassen, in die Sie als steuerpflichtiger Arbeitnehmer je nach Familienstand eingeordnet werden. Von der Steuerklasse, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wird, ist die Höhe des Lohnsteuerabzugs, des Solidaritätszuschlags und gegebenenfalls auch der Kirchensteuer abhängig. Die einzelnen Steuerklassen sind wie folgt eingeteilt:

Der Lohn, für den keine Einkommensteuer erhoben wird, heißt Steuerfreibetrag oder Grundfreibetrag. 2021 liegt der jährliche Steuerfreibetrag für Alleinstehende bei 9.744 € und für Eheleute bei 19.488 €. Der Kinderfreibetrag liegt seit 2021 bei 5.460 €, also 2.730 € pro Elternteil. Dieser Freibetrag wird zum Grundfreibetrag hinzugerechnet, um den zu versteuernden Anteil des Einkommens zu senken. Diese Freibeträge werden auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.

2. Solidaritätszuschlag

Der „Soli“ beträgt 5,5 % der Lohnsteuer und wurde im Januar 2021 für alle Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen unter 73.000 € bzw. 151.000 € (Alleinstehende vs. Ehepartner) abgeschafft: Eine Sorge weniger für rund 90 % der Steuerzahler.
 

3. Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist optional und wird nur von lohnsteuerpflichtigen Arbeitnehmern bezahlt, die einer Kirche angehören. In Bayern und Baden-Württemberg liegt der Kirchensteuersatz bei 8 %, während er in sämtlichen anderen Bundesländern 9 % beträgt. Anders als die Lohnsteuer fließt die Kirchensteuer nicht dem Staat zu, sondern wird vom Finanzamt an die Kirchen weitergegeben.

Nettolohn berechnen: Welche Sozialabgaben werden vom Bruttolohn abgezogen?

Beim Berechnen des Nettolohns werden nicht nur Steuern abgezogen, sondern auch Sozialabgaben, deren Beiträge generell etwa zur Hälfte durch den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer geleistet werden. Insgesamt rund 20 % Ihres Bruttolohns werden also für folgende Sozialleistungen abgezogen:

1. Rentenversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherungen sind abhängig von den Rentenversicherungsbeiträgen, die Sie eingezahlt haben. Bis zu einem bestimmten Bruttogehalt, der sogenannten Beitragsmessungsgrenze, deren Höhe jährlich durch die Bundesregierung festgelegt wird, sind Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten. Liegt Ihr Gehalt oberhalb dieser Grenze, bleibt der zu zahlende Betrag für Sie konstant.
 

2. Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine Sozialversicherung, deren Leistungsanspruch für alle Versicherten gleich ist. Auch bei der Krankenversicherung gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze, ab welcher der zu leistende Betrag gleichbleibt. Liegt Ihr Einkommen oberhalb der sogenannten Versicherungspflichtgrenze, können Sie entscheiden, ob Sie gesetzlich versichert bleiben wollen oder lieber einer privaten Krankenversicherung (PKV) beitreten möchten. Dies beeinflusst den Nettolohn, da der Beitrag variiert.
 

3. Arbeitslosenversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung erfolgen in Form von Arbeitslosengeld und arbeitsfördernden Maßnahmen, wie z. B. Berufsberatung durch die Agentur für Arbeit. Auch hier wird eine Beitragsbemessungsgrenze angewandt.
 

4. Pflegeversicherung

Wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie unabhängig von der Höhe der geleisteten Beiträge denselben Leistungsanspruch wie alle anderen Versicherten und es gilt die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung. Der Beitragssatz der Pflegeversicherung wird zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber gezahlt, außer in Sachsen – dem einzigen Bundesland, in dem der Buß- und Bettag noch als gesetzlicher Feiertag gilt. Hier übernimmt der Arbeitnehmer einen um 1 Prozentpunkt höheren Anteil an der Pflegeversicherung als der Arbeitgeber.

Wie viel netto bleibt konkret von meinem Bruttolohn übrig?  

Wenn Sie Ihren Nettolohn berechnen, gibt es neben den bereits erwähnten Freibeträgen noch einige weitere Beträge zu berücksichtigen:

  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Geldwerter Vorteil
  • Altersentlastungsbetrag

Vermögenswirksame Leistungen sind zusätzliche Geldleistungen vom Arbeitgeber, die für Sie angelegt werden können. Diese  sind steuer- und sozialabgabenpflichtig und werden daher vom Lohn abgezogen.

Beim geldwerten Vorteil handelt es sich um Vergünstigungen in Form von Sachleistungen des Arbeitgebers wie z. B. ein Firmenwagen oder das Mittagessen in der Kantine. Bis zu einem monatlichen Wert von 44 € sind solche Sachbezüge steuerfrei. Geldwerte Vorteile, die oberhalb des jährlichen Freibetrags von 1.080 € liegen, sind abgabenpflichtig.

Steuerpflichtige Menschen über 64 Jahren, die noch berufstätig sind, erhalten zudem eine steuerliche Vergünstigung in Form des sogenannten Altersentlastungsbetrags. Dieser wird bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt.

Nun wissen Sie, welche Faktoren bei der Nettolohnberechnung eine wichtige Rolle spielen.
Merken Sie sich grob Folgendes:

  • Die Lohnsteuer macht den größten Anteil der abgezogenen Steuern aus. Sie beträgt zwischen 14 und 45 % des jährlichen Einkommens, je nachdem wie hoch Ihr Bruttolohn ist.
  • Der Solidaritätszuschlag entspricht 5,5 % der Lohnsteuer, fällt inzwischen jedoch für die meisten Steuerzahler weg.
  • Wenn Sie nicht aus der Kirche ausgetreten sind, werden je nach Bundesland 8–9 % Kirchensteuer abgezogen.
  • Rund 20 % Ihres Bruttolohns werden für Sozialleistungen abgezogen, davon 9,3 % für die Rentenversicherung, 1,2 % für die Arbeitslosenversicherung, 2,6 % bis 1,7 % für die Pflegeversicherung und 7,3 % für die Krankenversicherung, ohne die individuellen Zusatzbeiträge.

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